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FAQs - Auf den Punkt gebracht

Kurze, klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Einsatz, Funktionen, Daten und Einführung unserer Produkte.

ISHAPCard ist eine Personaldokumentationssoftware, die Unternehmen im Bauwesen dabei unterstützt, Eigen- und Fremdpersonal auf Baustellen rechtskonform zu erfassen, zu verwalten und zu dokumentieren.

ISHAPCard dient der rechtskonformen Personaldokumentation, der Reduktion von Haftungsrisiken und der Sicherstellung, dass alle notwendigen Unterlagen für Beschäftigte auf Baustellen vorhanden und aktuell sind.

ISHAPCARD richtet sich an alle Firmen, die im Zuge von Bauprojekten und ähnlichen Vorhaben Eigen- oder Fremdpersonal verwalten und dokumentieren. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer profitieren von einer digitalen und rechtssicheren Personaldokumentation. 

Die Software gibt die erforderlichen Nachweise für Beschäftigte vor, erinnert an Fristen und sorgt so für rechtssichere Personaldokumentation nach gesetzlichen Vorgaben.

ISHAPCARD hilft Ihnen dabei, stets eine vollständige und aktuelle Dokumentation aller Personen und Firmen auf Ihrem Bauvorhaben zu haben. Intelligente Dokumentenvorgaben sorgen dafür, dass sie stets rechtlich auf der sicheren Seite sind und genau jene Dokumente erfassen, die im jeweiligen Fall benötigt werden. Das Benachrichtigungssystem informiert Sie und Ihren Auftragnehmer bereits vor Ablauf wichtiger Dokumente so, dass rechtzeitig ein aktuelles Nachfolgedokument erfasst werden kann. Die digitale Verwaltung Ihrer Daten schützt Sie vor Datenverlust und hilft Ihnen dabei, in jeder Situation sofort auf das benötigte Dokument zuzugreifen. 

ISHAPCARD nimmt Ihnen die komplexe Thematik der rechtssicheren Personaldokumentation ab und passt die Dokumentenvorgaben automatisch und individuell an. So wird zum Beispiel bei Arbeitern aus Drittstaaten eine benötigte Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis erfasst. ISHAPCARD ist dabei vollkommen DSGVO-konform und setzt die gesetzlichen Vorgaben für jedes Land um. Zusätzlich können weitere optionale Dokumente im System hinterlegt werden. 

Wenn Sie als Auftraggeber in ISHAPCARD eigene Baustellen erfassen. können Sie Ihre Auftragnehmer zur Nutzung der Software einladen. Ihre Auftraggeber bekommen einen eigenen Zugang mit einer eigenen Datenbank. Somit lagern Sie Ihren Dokumentationsaufwand aus und lassen sich die vollständig dokumentieren Personen über unser System zuschicken. Ihnen bleibt nur noch die Prüfung der Dokumente. Natürlich können Sie auch selbst das Personal Ihrer Auftragnehmer in Ihrem System erfassen.

Mit ISHAPCARD binden Sie Ihre Auftragnehmer in den Prozess der Personaldokumentation mit ein. Ihr Auftragnehmer erfasst selbst sein Personal mit deren Dokumenten. Bei Ihnen verbleibt lediglich der Schritt der Datenüberprüfung. ISHAPCARD bietet Ihnen die Möglichkeit, die Personaldokumentation zu zentralisieren. So können 1-2 Personen die Dokumentation für sämtliche Baustellen administrieren und abwickeln. Auch der Kartendruck kann zentral erfolgen. Ihr Personal vor Ort auf der Baustelle kann sich somit auf andere Aufgaben konzentrieren und bei Bedarf mittels Smartphone-App den Status der Personen prüfen.

Ja! ISHAPCARD skaliert stufenlos vom Einzelprojekt bis zur Lösung für Großkonzerne. ISHAPCARD kann dabei individuell und flexibel eingesetzt werden. Dezentraler Kartendruck für Baustellenausweise ist dabei genau so möglich wie eine komplette Zentralisierung der Dokumentation mit Zentralausweisen für alle Ihre Baustellen. Baustellen und Berechtigungen können dabei individuell gruppiert und organisiert werden. Die zentrale Datenbank reduziert Ihren Dokumentationsaufwand grundlegend, da Personen nur noch einmal erfasst werden müssen, um auf all Ihren Baustellen eingesetzt werden zu können.

Ja! ISHAPCARD wird durch unsere eigenen Entwickler und Programmierer laufend auf Basis des gesammelten Kundenfeedbacks um neue Funktionen ergänzt und erweitert. ISHAPCARD bietet darüber umfangreiche Möglichkeiten an, Ihre spezifischen Anforderungen angepasst zu werden. Ändern sich Gesetze oder rechtliche Vorgaben, werden diese unverzüglich in der Software umgesetzt.

Software und Hardware gehen bei ISHAPCARD Hand in Hand. Von der Zeiterfassung über unsere mobile App bis hin zur Personenvereinzelung und Zutrittskontrolle mittels Drehkreuz können sämtliche Anforderung an eine moderne Zeiterfassung und Baustellenabsicherung mit ISHAPCARD erfüllt werden. Auswertungen in Echtzeit sind dabei genau so möglich wie die Erstellung historischer Berichte.

Die Daten werden redundant und nach höchsten Sicherheitsstandards auf unseren eigenen Servern in gespeichert. Unsere Software erfasst nur Angaben und Dokumente welche Sie aufgrund rechtlicher Bestimmungen, zum Beispiel auf Basis der Auftraggeberhaftung tatsächlich benötigen. Somit arbeiten. Ein umfangreiches Rechtemanagement ermöglicht es den Zugriff auf Daten durch Benutzer effektiv zu steuern und bei Bedarf einzuschränken. Somit arbeiten Sie immer DSGVO-konform.

ISHAPCARD bietet für Bauleiter, Poliere und andere Benutzer auf Bauvorhaben eine mobile App für iOS (iPhone) und Android Geräte. In Kombination mit unseren Ausweisen kann so jederzeit der Status einer Person überprüft werden, Unterschriften für Sicherheitsunterweisungen eingeholt werden und vieles mehr.

ISHAPCARD bietet eine REST-API zur Integration in Ihre bestehenden IT-Strukturen. Gerne setzen wir mit Ihnen Ihre Individuellen Anforderungen an eine Schnittstelle um.

Ja! ISHAPCARD bietet die Möglichkeit, die Ausweise individuell an Ihre Anforderungen anzupassen. Baustellenausweise, Zentralausweise und auch Mitarbeiterausweise können ein individuelles Layout bekommen. QR-Code und Barcodes sind dabei genau so möglich wie die Nutzung von NFC-Technologie.

Bei einer Kontrolle stehen alle erforderlichen Personaldaten und Dokumente digital, aktuell und zentral zur Verfügung. Mit der ISHAPCARD BMF- bzw. Zoll- Freigabe kann dem Bundesministerium für Finanzen oder dem Zoll eine Freigabe für ein bestimmtes Projekt erteilt werden, wodurch die Kontrolle vor Ort weniger Zeit in Anspruch nimmt.

Ja. Die Dokumentenvorgaben werden laufend an die aktuelle gesetzliche Lage angepasst.

Subunternehmer werden digital über das System eingeladen, z. B. per E-Mail-Einladung. Nach der Einladung können sie ihre Unternehmens- und Personaldaten selbstständig erfassen, die erforderlichen Dokumente hochladen und an den Generalunternehmer per ISHAPCARD Light senden. Alternativ können die Datensätze auch direkt an den Benutzernamen per ISHAPCARD Light des Auftraggebers gesendet werden.

Die Software reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Mängel müssen nicht mehrfach in Excel-Listen oder internen Systemen nacherfasst werden. Alle Informationen werden einmal zentral erfasst und stehen allen Beteiligten aktuell zur Verfügung.

Mängel werden direkt dem zuständigen Gewerk zugeordnet. Rückfragen, E-Mail-Schleifen und manuelle Statusabfragen entfallen. Der aktuelle Bearbeitungsstand ist jederzeit ersichtlich, ebenso die Bestätigung der Behebung durch das Gewerk.

Jeder Mangel durchläuft einen klar definierten Lebenszyklus von der Feststellung bis zum Abschluss. Änderungen, Maßnahmen und Zeitpunkte sind nachvollziehbar dokumentiert. Dadurch entsteht Transparenz ohne zusätzlichen Abstimmungsaufwand.

Bei Folgebegehungen sind alle bereits gesetzten Maßnahmen sichtbar. Der Prüfer erkennt sofort, welche Mängel offen sind, welche in Bearbeitung waren und welche behoben wurden. Doppelarbeit und unnötige Diskussionen werden vermieden.

Externe Gewerke können direkt eingebunden werden. Sie dokumentieren Maßnahmen und laden Nachweise selbst hoch. Der Auftraggeber behält den Überblick, ohne Informationen manuell sammeln oder weiterverarbeiten zu müssen.

Prüfintervalle, Wartungen und Fristen sind systemseitig hinterlegt. Automatische Erinnerungen sorgen dafür, dass Termine nicht übersehen werden. Das reduziert das Risiko von Versäumnissen und daraus resultierenden Haftungsfragen.

Die fachlich hochwertige Objektsicherheitsprüfung liefert die richtigen Inhalte. Die Software sorgt dafür, dass diese Inhalte dauerhaft nutzbar bleiben. So entsteht aus einer einmaligen Prüfung ein laufender, effizienter Prozess.

PDF-Protokolle und Excel-Listen bilden lediglich den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung ab. Sie unterstützen keine laufende Nachverfolgung von Maßnahmen, Verantwortlichkeiten oder Fristen. Unsere Lösung ergänzt diese Dokumente um einen strukturierten Prozess. Jeder Mangel erhält einen Status, eine Historie und eine klare Zuständigkeit. Dadurch wird aus einer Momentaufnahme ein dauerhaft steuerbarer Ablauf, ohne auf Exporte verzichten zu müssen.

Ja. Externe Auftragnehmer können direkt in den Prozess eingebunden werden. Sie laden Prüfberichte hoch, dokumentieren Maßnahmen und bestätigen die Behebung von Mängeln selbst. Für den Auftraggeber entfällt die manuelle Nachbearbeitung. Der aktuelle Stand ist jederzeit einsehbar und vollständig dokumentiert.

Verpflichtend ist es nun auch für bestehende Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden (ca. 55.000 Objekte in Wien).

Errichtung vor 1919: Frist bis 31. Dezember 2027.

Errichtung 1919 bis 1945: Frist bis 31. Dezember 2030.

Kleingarten(wohn)häuser und Gebäude mit einer bebauten Fläche von maximal 50 m² sind befreit.

Der Eigentümer ist verantwortlich. Falls eine Hausverwaltung bestellt ist, muss diese das Bauwerksbuch führen.

Es muss zwingend elektronisch geführt werden. Hierfür haben wir eine Software entwickelt.

Seit dem 1. Juli 2024 ist eine Registrierung in der zentralen Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien erforderlich. Die Registrierung führt der Ersteller durch. Das Bauwerksbuch wird nicht bei der MA37 hochgeladen, lediglich die Urkunde für die Errichtung des Bauwerksbuchs.

Nur sachkundige Personen wie Ziviltechniker, Baumeister oder gerichtlich zertifizierte Sachverständige dürfen ein Bauwerksbuch erstellen.

U.a. Baubewilligungen, Prüfintervalle für sicherheitsrelevante Bauteile, Ergebnisse von Überprüfungen und ein Mängelprotokoll der Erstbegehung.

Es muss seitens Eigentümer bzw. Hausverwaltung ein konkreter Maßnahmen- und Zeitplan zur Behebung erstellt werden.

Die Schätzungen liegen meist in einem niedrigen vierstelligen Euro-Bereich und sind abhängig von der Gebäudegröße.

Die ÖNORM B1300 ist kein Gesetz, bildet jedoch den anerkannten Stand der Technik ab. In der Rechtsprechung wird sie regelmäßig als Maßstab herangezogen, um zu beurteilen, ob Eigentümer und Verwalter ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen sind. Eine dokumentierte, regelmäßige Prüfung kann im Haftungsfall entlastend wirken.

Nein, erforderlich sind:

  • Objektangaben

  • Begehungsdatum

  • Prüfumfang

  • Fotos (sehr wichtig!)

  • Risikoklassifizierung

  • Maßnahmenempfehlung

  • Unterschrift / Haftung des Prüfers

  • Baurechtliche Dokumentation (Bauakt)

  • Wartungsbuchaktualisierung/Erstellung

Beide. Der Eigentümer über die Verkehrssicherungspflicht und die Hausverwaltung durch die Organisations- und Prüfpflicht. Ohne Dokumentation steht die Hausverwaltung haftungsrechtlich sehr schwach da.

Nein, aber sie ist das stärkste Entlastungsinstrument bei Schadensfällen (Personenschaden, Sturz, Brand, etc.).

Zentrale Grundlagen sind die Verkehrssicherungspflichten sowie die Bauwerkehaftung gemäß § 1319 ABGB. Eigentümer und Eigentümergemeinschaften haften, wenn von ihrem Gebäude Gefahren ausgehen und diese bei Anwendung gebotener Sorgfalt erkennbar gewesen wären. Die ÖNORM B1300 unterstützt dabei, diese Pflichten systematisch zu erfüllen.

Mängel sollten nicht nur festgestellt, sondern risikobasiert bewertet werden. Entscheidend ist, welches Gefahrenpotenzial von einem Mangel ausgeht, wie wahrscheinlich ein Schadenseintritt ist und welche Folgen daraus entstehen können. Eine solche Einschätzung ermöglicht eine priorisierte Abarbeitung und hilft, unverhältnismäßig hohe Kosten zu vermeiden.

Eine Risikoanalyse dient dazu, sicherheitsrelevante Mängel von weniger kritischen Themen zu unterscheiden. Sie ist insbesondere relevant, um Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll zu planen und Fristen fachlich zu begründen. Damit lassen sich sowohl Haftungsrisiken als auch unnötige Sofortmaßnahmen reduzieren.

Auch wenn ein Gebäude dem zum Zeitpunkt der Errichtung genehmigten Zustand entspricht, kann eine Haftung bestehen. Kommt es zu einem Schaden, der auf einen zwar genehmigten, aber sicherheitstechnisch veralteten Zustand zurückzuführen ist, kann dies als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gewertet werden. Regelmäßige Kontrollen sind daher unerlässlich.

Unterlassene oder nicht nachweisbare Prüfungen können im Schadensfall zu einer vollen Haftung der Eigentümerschaft führen. Finanzielle Einwände wie Budgetmangel werden von Gerichten nicht anerkannt. Zusätzlich können Verwaltungsstrafen drohen, etwa bei Verstößen gegen Brandschutzvorschriften.

Grundsätzlich sieht die ÖNORM B 1300 eine jährliche Prüfroutine vor. Längere Intervalle können fachlich begründet werden, etwa bei Neubauten oder nach einer fundierten Risikoeinschätzung. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Bewertung.

Zu diesem Thema bestehen bereits rechtliche Veröffentlichungen und fundierte Fachmeinungen. Grundsätzlich können regelmäßig wiederkehrende Prüfleistungen mit Bezug zu Gemeinschaftsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebskosten verrechnet werden. Entscheidend ist eine klare Trennung zwischen prüfenden Leistungen und nicht betriebskostenfähigen Erhaltungs oder Reparaturarbeiten sowie eine nachvollziehbare Dokumentation. Unsere strukturierte Erfassung von Prüfungen und Anlagen schafft dafür eine belastbare Grundlage.

Im Streitfall ist nicht entscheidend, ob ein Mangel bestanden hat, sondern ob der Eigentümer nachweisen kann, dass regelmäßige und fachlich geeignete Kontrollen durchgeführt wurden. Eine gute Dokumentation kann als Entlastungsbeweis dienen, insbesondere wenn ein Mangel zum Prüfzeitpunkt nicht erkennbar war.

Unsere Dienstleistung basiert auf über zehn Jahren Erfahrung in der Objektsicherheitsprüfung. Wir verbinden fachlich fundierte Begehungen mit einer strukturierten Bewertung, klaren Maßnahmenempfehlungen und einer nachvollziehbaren Dokumentation. Die Software unterstützt diesen Prozess, ersetzt jedoch nicht die fachliche Qualität der Prüfung.

Die Qualität liegt in der fachlichen Tiefe und Struktur der Mängelerfassung. Jeder festgestellte Mangel wird nachvollziehbar beschrieben, fachlich eingestuft und mit einer konkreten Maßnahme versehen. Zusätzlich erfolgt eine eindeutige Verortung im Gebäude über einen Gebäudepfad und bei Bedarf über Pläne. Dadurch ist jederzeit klar, was zu tun ist, wo gehandelt werden muss und welches Gewerk betroffen ist.

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Wir beraten Sie gerne und finden mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung für Ihre Anforderungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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