Ab 2026 intensiviert die Politik den Kampf gegen Sozialbetrug erheblich. Das beschlossene Betrugsbekämpfungspaket, das am 2. Dezember 2025 den Finanzausschuss des Nationalrats passierte, sieht zusätzliche Gesetze, einen massiven Personalaufbau bei den Kontrollbehörden und einen strengeren Vollzug vor.
Der Finanzminister erwartet neben positiven Effekten für den Standort und Wettbewerb auch zusätzliche Einnahmen von rund 270 Mio. Euro für den Bundeshaushalt im Jahr 2026. Für Unternehmen, insbesondere im Bau- und Baunebengewerbe, steigen die finanziellen Risiken damit spürbar.
HFU-Liste: Zentrale Bedeutung für Bauunternehmen
Für Bauunternehmen gewinnt die HFU-Liste (Haftungsfreistellende-Unternehmen-Liste) weiter massiv an Bedeutung. Hintergrund ist die verschärfte Auftraggeberhaftung bei Arbeitskräfteüberlassungen.
Bisher: 25 % des Werklohns (5 % für lohnabhängige Abgaben, 20 % für Sozialversicherungsbeiträge)
Neu ab 2026: 40 % des Werklohns (8 % für lohnabhängige Abgaben, 32 % für Sozialversicherungsbeiträge)
Diese drastische Erhöhung tritt in Kraft, wenn die überlassenen Arbeitskräfte von Unternehmen stammen, die nicht in der HFU-Liste geführt sind. Es wird somit entscheidend, den aktuellen HFU-Status eines Vertragspartners jederzeit genau zu prüfen.
Verschärfter Kampf gegen Scheinunternehmen und volle Lohnhaftung
Auch der Kampf gegen Scheinunternehmen wird ab 2026 verschärft, um sie schneller und effektiver identifizieren zu können. Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 – Teil Daten (BBKG 2025 Teil Daten) sieht eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse vor:
Im Rahmen des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 – Teil Daten (BBKG 2025 Teil Daten) sollen die Ermittlungsbefugnisse ausgeweitet werden. Geplant ist insbesondere:
eine Erweiterung der Einsichtsmöglichkeiten in das zentrale Kontenregister und
nach richterlichem Beschluss auch eine Konteneinsicht.
Das Amt für Betrugsbekämpfung erhält nun Zugang zum Kontenregister, um sämtliche Konten einer Scheinfirma deutlich rascher aufzuspüren. Bisher war diese Einsicht nur Staatsanwaltschaften und dem Finanzamt Österreich möglich.
Für Auftraggeber ist das Wissen um den Status eines Partners essenziell. Nach § 9 SBBG haftet das auftraggebende Unternehmen bei Beauftragung eines Scheinunternehmens für das volle gesetzliche, kollektivvertragliche oder per Verordnung festgelegte Entgelt der dort beschäftigten Arbeitnehmer/innen. Eine Beauftragung kann im Ernstfall extrem teuer werden.
Fazit: Risikomanagement wird Pflicht
Mit mehr Personal, intensiveren Kontrollen und deutlich verschärften Haftungsregeln erhöht die Politik ab 2026 den Druck auf Unternehmen erheblich. Insbesondere für Betriebe im Bau- und Baunebengewerbe rücken der HFU-Status und der Umgang mit potenziellen Scheinunternehmen in den Mittelpunkt der unternehmerischen Risikosteuerung. Wer hier nicht genau hinsieht, setzt sich erheblichen Haftungs- und Kostenrisiken aus.
Lösung: ISHAPCARD zur Risikominimierung
ISHAPCARD bietet eine wirkungsvolle Absicherung gegen diese neuen Risiken: Über die Schnittstelle zur HFU-Liste ist jederzeit ersichtlich, ob ein Unternehmen HFU-gelistet ist; zusätzlich wird der Nutzer automatisch informiert, wenn ein Unternehmen die HFU-Liste verlässt. Über die Schnittstelle zur Scheinunternehmerdatenbank erfolgt ein viermal täglicher Abgleich, ob sich ein Unternehmen aus der eigenen Firmendatenbank auf der Liste der Scheinunternehmen befindet.
So behalten Unternehmen mit ISHAPCARD alle relevanten Risiken im Blick und können hohe Haftungen und Kosten vermeiden.