Wissenswertes
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Neue Pflicht ab 01.01.2026: Arbeitszeit-Angabe bei der SV-Anmeldung
Ab dem 1. Jänner 2026 muss bei jeder Neuanmeldung zur Sozialversicherung verpflichtend die vereinbarte Arbeitszeit angegeben werden. Diese Neuerung setzt eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer um. AK-Präsidentin Renate Anderl unterstrich in einer Aussendung die Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen. „Denn wer arbeitet, soll wissen, wie viel er arbeitet – und was dabei rauskommt“, betont Anderl.