Die FKS steht unangemeldet auf der Baustelle – und wer seine Dokumente nicht sofort vorlegen kann, zahlt. Bis zu 500.000 €, auch wenn der Verstoß beim Nachunternehmer lag. Kein Einzelfall: Das Baugewerbe steht bei FKS-Kontrollen regelmäßig an der Spitze aller Branchen, mit über 100.000 Prüfungen jährlich bundesweit.
Der Baustellenausweis ist dabei mehr als eine Karte mit Foto. Er ist das sichtbare Ergebnis eines Prozesses, der gesetzlich gefordert ist: Identität prüfen, Berechtigung nachweisen, Mindestlohn sicherstellen, Anwesenheit lückenlos erfassen. Wer diesen Prozess nicht im Griff hat, hat im Kontrollfall ein Problem – unabhängig davon, ob die Beschäftigung selbst rechtmäßig war.
Pflicht, nicht Kür
MiLoG, AEntG und SchwarzArbG verpflichten Generalunternehmer zur lückenlosen Personaldokumentation: Identität, Berechtigung, Mindestlohn, Anwesenheit. Für die gesamte Nachunternehmerkette. Ohne Wenn und Aber.
Haftung trifft den GU – nicht nur den Subunternehmer
Nach § 13 MiLoG haftet der Generalunternehmer für Mindestlohnverstöße seiner Nachunternehmer direkt und selbstschuldnerisch. Kein eigenes Verschulden erforderlich. Ein einziges Bußgeldverfahren übersteigt schnell die Kosten mehrerer Jahre digitaler Dokumentation.
Was das konkret bedeutet, welche Dokumente bei einer Kontrolle gefordert werden und wie ein rechtssicherer Prozess in der Praxis aussieht: